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Prävention sexualisierte Gewalt

(Sexualisierte) Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist leider ein sehr aktuelles Thema, nicht nur in unseren Kirchengemeinden. Das Erzbistum Köln setzt mit dem Schulungsangebot dazu ein Zeichen für die Prävention vor sexualisierter Gewalt. Begegnungen im Raum der Kirche und Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist Beziehungsarbeit. Hier kann es geschehen, dass Kinder und Jugendliche Mut fassen, sich uns Ehren- und Hauptamtlichen in der Kirche anzuvertrauen. Wir als Kirche setzen wichtige Zeichen und Signale, wenn wir zeigen, dass uns der Schutzauftrag für Kinder und Jugendliche ein großes Anliegen ist. Durch ein offenes Ansprechen des Themas sollen auf der einen Seite potenzielle Täter*innen abgeschreckt werden und auf der anderen Seite wir als kirchlich Verantwortliche für Kinder und Jugendliche sensibilisiert werden. Die Erweiterung diesbezüglichen Wissens und eine gelebte Kultur der Achtsamkeit, des Respekts und der Achtung von Grenzen stärken die uns anvertrauten Kinder und Jugendliche darin, sich gegen sexualisierte Gewalt zur Wehr zu setzen.

Der Pfarrgemeinderat des Kirchengemeindeverbandes Südhöhen unterstützt unter Berücksichtigung der Präventionsordnung des Erzbistums Köln die Präventionsarbeit in unserem Kirchengemeindeverband und sieht folgende Schulungsmaßnahmen vor:

  • Eintägige (8 AE) Schulungsmaßnahmen mit allen Ehren- und Hauptamtlichen, die einen regelmäßigen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben. Das umfasst zum einen wöchentliche Maßnahmen wie Gruppenstunden oder das Engagement bei einmaligen, aber länger dauernden Maßnahmen wie z.B. Wochenenden oder Zeltlager. Evtl. vorhandene Vorkenntnisse sind anzurechnen.

  • Halbtägige (4 AE) Schulungsmaßnahmen mit allen, die einen häufigen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben. Das umfasst Verantwortung für im Laufe eines Jahres regelmäßige, aber wiederkehrende Aktionen wie z.B. MitarbeiterInnen bei Kindergottesdiensten. Evtl. vorhandene Vorkenntnisse sind anzurechnen.

  • Eine intensive Belehrung mit allen, die sporadischen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben, wie z.B. ein einmaliges Engagement als BegleiterIn einer Sternsingergruppe.

 

  • Über die Teilnahme an den Schulungen wird ein Zertifikat ausgestellt und ein*e jede*r Ehrenamtliche hat im Anschluss an Schulung bzw. Belehrung eine Selbstverpflichtungserklärung zu unterzeichnen.

  • Die Schulungen der neben- und hauptamtlich Tätigen werden über das Katholische Bildungswerk durchgeführt; die Schulungen der Ehrenamtlichen ebenfalls durch diese Träger.

Bis zum 30.06.2013 sollen alle Schulungsmaßnahmen durchgeführt sein und von allen Ehren- und Hauptamtlichen die Selbstverpflichtungserklärungen vorliegen. Die Pflicht für kirchliche neben- und hauptamtliche Mitarbeiter, ein erweitertes Führungszeugnis einzubringen, bleibt hiervon unberührt. Für Gremienmitglieder und Interessierte, denen das Thema ein Anliegen ist, die aber auf Grund ihres Engagements keine Schulungsmaßnahme machen "müssen", aber dieses wollen, wird PR Markus Boos halbtägigen Schulungsmaßnahmen anbieten. Der Kirchengemeindeverband Südhöhen wünscht die Unterstützung vieler für das Anliegen der Prävention vor (sexualisierter) Gewalt und will mit diesen Maßnahmen ein Zeichen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen setzen. Weitere Informationen bei Pastoralreferent Markus Boos Die Anlage zur Präventionsordnung § 6 Abs. 3 des Erzbistums Köln, Selbstverpflichtungserklärung liegt im Pfarrbüro oder hier zun download bereit.

Markus Boos

Selbstverpflichtungserklärung

 

 
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